Fachanwältin für Familienrecht
Die Trennung einer Partnerschaft oder Familie bringt neben persönlichen Herausforderungen häufig auch rechtliche Fragen mit sich. Ich unterstütze Sie dabei, frühzeitig Klarheit zu gewinnen und Lösungen zu entwickeln. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich viele Probleme vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren, sodass Sie den nächsten Schritten mit mehr Sicherheit und Zuversicht begegnen können.
Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen mit einem besonderen Fokus auf unterhalts- und vermögensbezogene Fragen zur Seite.
Schwerpunkte meiner Beratung und Vertretung:
Vermögensrechtliche Auseinandersetzung und Güterrecht. Ich berate Sie umfassend bei der Aufteilung von gemeinsamem Immobilieneigentum, Konten und anderen Vermögenswerten. Wir klären Ihre güterrechtlichen Fragen und Ansprüche, etwa auf Zugewinnausgleich.
Ehevertrag. Sie können mir Ihren Ehevertrag zur Prüfung vorlegen; wir können einen Ehevertrag auch gemeinsam entwickeln.
Unterhalt. Ich prüfe und vertrete Ihre unterhaltsrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen, sei es in Bezug auf Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern oder Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt)
Elterliche Sorge und Umgang: Wir klären Ihre Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht.

