Fachanwältin für Familienrecht

Ich unterstütze Sie bei der Bewältigung Ihrer rechtlichen Probleme, die mit Ehe, Familie und Partnerschaft in Verbindung stehen und prüfe Ihre finanziellen Verpflichtungen und Ansprüche bei Trennung und Scheidung sowie im Erbfall.

Ich helfe bei Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen sowie bei Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ich berate und unterstütze Sie bei Ihrer Ehescheidung oder Beendigung einer Lebenspartnerschaft.

Speziell wende ich mich finanziellen Fragen zu, die bei einer Trennung oder im Verhältnis zu nahen Angehörigen eine Rolle spielen. Dies sind insbesondere die vermögensrechtliche Auseinandersetzung von gemeinsamem Wohneigentum, von gemeinsamen bzw. gemeinsam genutzten Konten und nicht zuletzt die güterrechtliche Auseinandersetzung bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Auch eine Gütertrennung kann zu Ausgleichsansprüchen führen, über die ich berate und hinsichtlich derer ich Sie bei Bedarf vertrete – bei der Geltendmachung, aber auch bei der Verteidigung gegen derartige Ansprüche.

Ich berate und vertrete Sie, wenn es um Unterhalt geht. Hier können eigene Unterhaltsansprüche als kinderbetreuender Elternteil oder eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Unterhaltsansprüche in Frage stehen. Ich vertrete Sie, wenn Sie auf Unterhalt in Anspruch genommen werden und geprüft werden muss, ob Sie überhaupt bzw. in welcher Höhe Unterhalt schulden.

Gleiches gilt für Kindesunterhalt. Ich vertrete Ihr minderjähriges Kind und Sie - auch, wenn Sie auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen werden und eine Überprüfung der gegen Sie erhobenen Ansprüche wünschen. Ein weiterer meiner Schwerpunkte im Unterhaltsrecht liegt in der Vertretung von jungen Volljährigen und Studierenden, die Beratung und Vertretung zu ihren Ausbildungsunterhaltsansprüchen benötigen.

Der sogenannte Elternunterhalt spielt in der familienrechtlichen Praxis zunehmend eine Rolle. Behörden prüfen bei Pflegebedürftigkeit mögliche Unterhaltsansprüche gegen die mittlerweile erwachsenen Kinder und fordern zum Ersatz von Pflege- und Behandlungskosten auf. Auch hier prüfe ich, ob Sie zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind und vertrete Sie auf Ihren Wunsch hin.

Eine Trennung unter Erwachsenen führt häufig auch zur Trennung von Kindern. Eine solche Trennung kann finanziell möglicherweise überwunden werden – nie aber emotional. Ich berate Sie bei Problemen und Fragen zur elterlichen Sorge, zum Umgang und Kontakt zu eigenen Kindern, Enkelkindern und nahestehenden Kindern (Pflegekindern, Kindern Ihrer ehemaligen Partnerin, bzw. ihres ehemaligen Partners). Vor allem beim sogenannten Umgangsboykott, wo Begegnungen und Kontakte zwischen dem Kind und einem Elternteil gezielt vom anderen Elternteil ver- und behindert werden, muss umgehend gehandelt werden, um eine Entfremdung zu verhindern. Aufgrund der psychologischen Auswirkungen elterlicher Streitigkeiten auf Kinder herrscht im Familienverfahrensrecht der Beschleunigungsgrundsatz: Das Familiengericht ist gehalten, in Kindschaftssachen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Antragstellung einen Anhörungstermin zu bestimmen.

Ich berate und vertrete Sie auch, wenn Sie Schutz brauchen: Wenn ein Kontaktverbot und Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz nötig sind, um Ihre Sicherheit oder die von Kindern zu gewährleisten. Ich vertrete Sie auch, wenn Sie und Ihr Kind von Maßnahmen des Jugendamtes betroffen sind.

Soweit eine partnerschaftliche oder familiäre Auseinandersetzung im Zentrum steht – sexuelle und/oder häusliche Gewalt, Kindesentzug, Stalking etc. –, vertrete ich Sie sowohl als Opfer als auch als Beschuldigte/-en bzw. Angeklagte/-en vor Zivilgerichten und vor Strafgerichten. Gleiches gilt, wenn Ihnen die Verletzung von Unterhaltspflichten vorgeworfen wird und Sie anwaltlichen Beistand benötigen.